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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Komaxl GmbH

1.
Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung bzw. Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
2.
Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind für den Empfänger bzw. Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volles Honorar – gemäß u.a. Sätzen – wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen.
3.
Bereits bekannte Angebote / Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht. Vorkenntnis-Quelle und -Datum sind mitzuteilen.
4.
Honorarplicht gemäß u.a. Sätzen besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung / Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, z.B.: erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustande kommt, oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Honorarpflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.
5.
Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss der Vertragsgelegenheit (Vertragsabschluss). Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.
6.
Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf, und -Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
7.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftklausel bedarf der Schriftform.
8.
Erfüllungsort und Gerichtstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Rastatt / Baden-Württemberg.
9.
Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgshonoraren, die vom Mieter / Käufer / Pächter / Nutzer / Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
9.1
Verkauf von Grundbesitz: (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen ohne besondere Vereinbarung = 3% zzgl. der geltenden MwSt.. Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 3% auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten = 2% zzgl. MwSt.
9.2
Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.